AGB
Terminbuchung, Anzahlung und Terminabsage
Unsere Behandlungstermine werden verbindlich vereinbart und die gebuchte Behandlungszeit wird ausschließlich für die jeweilige Kundin oder den jeweiligen Kunden reserviert.
Anzahlung
Bei der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des angezeigten Behandlungspreises zu leisten. Die Anzahlung wird bei Durchführung der Behandlung vollständig auf den Behandlungspreis angerechnet.
Absage oder Verschiebung
Eine Absage ist bis spätestens 48 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei möglich. Bei einer vereinbarten Terminverschiebung kann sie auf den neuen Termin übertragen werden.
Bei einer Absage weniger als 48 Stunden, aber mehr als 24 Stunden vor Terminbeginn berechnen wir eine Ausfallpauschale in Höhe von 25 % des vereinbarten Behandlungspreises. Die bereits geleistete Anzahlung wird darauf angerechnet.
Bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor Terminbeginn berechnen wir eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Behandlungspreises. Die bereits geleistete Anzahlung wird darauf angerechnet; nur ein verbleibender Differenzbetrag wird in Rechnung gestellt.
Eine kurzfristig gewünschte Verschiebung gilt zunächst als Absage des bisherigen Termins. Ob und in welcher Höhe wir aus Kulanz eine Anzahlung auf einen neuen Termin übertragen, vereinbaren wir ausdrücklich mit dir.
Nichterscheinen
Erscheinst du ohne Absage nicht zum vereinbarten Termin, behalten wir uns vor, den uns entstandenen Ausfall bis zur Höhe des vereinbarten Behandlungspreises in Rechnung zu stellen. Dabei berücksichtigen wir ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen, die wir durch eine anderweitige Nutzung der reservierten Zeit erzielen. Eine geleistete Anzahlung wird auf den berechtigten Betrag angerechnet.
Bei den genannten Ausfallpauschalen steht dir ausdrücklich der Nachweis offen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird die Pauschale entsprechend reduziert oder entfällt.
Absagen können über unsere WhatsApp oder Instagram erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Absage bei uns eingeht.
Berechtigte, fällige und trotz Zahlungsaufforderung nicht beglichene Forderungen können wir zur weiteren Beitreibung übergeben. Hierdurch können unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzliche Kosten entstehen.
Verspätung
Bei verspätetem Erscheinen kann sich die verfügbare Behandlungszeit verkürzen, damit nachfolgende Termine eingehalten werden können. Ob die Behandlung in der verbleibenden Zeit fachgerecht durchgeführt werden kann, entscheiden wir im Einzelfall. Ist dies nicht möglich, besprechen wir das weitere Vorgehen mit dir.
